Förderrechner Wärmepumpe — Ihr persönliches Ergebnis
Schritt 1 von 4 — Ihr Gebäude
Über Ihr Gebäude
Wir brauchen ein paar Angaben zu Ihrem Gebäude, um die Förderhöhe korrekt zu berechnen.
Die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) hängt von mehreren Faktoren ab.
Was für ein Gebäude haben Sie?
Einfamilienhaus
Freistehend, eine Wohneinheit
Zweifamilienhaus
Zwei Wohneinheiten
Mehrfamilienhaus (3–6 WE)
Drei bis sechs Wohneinheiten
Mehrfamilienhaus (7+ WE)
Sieben oder mehr Wohneinheiten
Nutzen Sie das Gebäude selbst?
Selbstnutzung
Ich wohne selbst in der Immobilie (Eigentümer)
Klimabonus möglich
Vermietung
Das Gebäude wird ganz oder teilweise vermietet
WEG / Gemeinschaft
Wohnungseigentümergemeinschaft
Wie alt ist das Gebäude?
Vor 1979
Vor der 1. Wärmeschutzverordnung
1979 – 2001
Erste Dämmstandards
2002 – 2015
EnEV-Standard
Ab 2016
Aktueller Standard / KfW
Gut zu wissen: Die BEG-Förderung gilt für Bestandsgebäude, die mindestens 5 Jahre alt sind. Neubauten werden über andere Programme (z.B. KfN) gefördert. Die Höhe der förderfähigen Kosten hängt von der Anzahl der Wohneinheiten ab.
Schritt 2 von 4 — Aktuelle Heizung
Ihre aktuelle Heizung
Der Klimageschwindigkeitsbonus hängt davon ab, welche Heizung aktuell verbaut ist und wann diese installiert wurde. Je älter die fossile Heizung, desto besser der Bonus.
Welche Heizung ist aktuell verbaut?
Gas-Zentralheizung
Gas-Brennwert oder älterer Gas-Kessel (zentrale Gasheizung)
Klimabonus: +20% (wenn mind. 20 Jahre alt)
Gasetagenheizung
Dezentrale Gastherme je Wohnung (Etagenheizung)
Klimabonus: +20% (unabhängig vom Alter)
Ölheizung
Öl-Kessel oder Öl-Brennwert
Klimabonus: +20% (unabhängig vom Alter)
Kohle / Koks
Kohleheizung, Kokskessel
Klimabonus: +20% (unabhängig vom Alter)
Nachtspeicherheizung
Elektrische Nachtspeicheröfen
Klimabonus: +20% (unabhängig vom Alter)
Biomasse / Pellets
Pelletkessel, Scheitholz oder Hackschnitzel
Klimabonus: +20% (nur wenn mind. 20 Jahre alt)
Alte Wärmepumpe
Bestehende Wärmepumpe, die getauscht werden soll
Kein Klimabonus
Fernwärme / Sonstige
Fernwärme oder andere Heizungsart
Kein Klimabonus
Wie alt ist Ihre aktuelle Heizung?
0 – 10 Jahre
Relativ neu
10 – 20 Jahre
Mittleres Alter
20 – 30 Jahre
Wird alt
30+ Jahre
Sehr alt
Ist die Heizung funktionstüchtig?
Ja, funktioniert noch
Heizung läuft, soll aber ausgetauscht werden. Voraussetzung für den Klimabonus.
Klimabonus möglich
Nein, defekt / Havarie
Heizung ist kaputt oder irreparabel. Kein Klimabonus, aber Havarieregelung möglich (Antrag bis 6 Monate nach Ausfall).
Kein Klimabonus
Klimageschwindigkeitsbonus (+20%): Diesen Bonus erhalten Sie nur, wenn die alte Heizung zum Zeitpunkt des Austauschs noch funktionsfähig ist und Sie das Gebäude selbst bewohnen. Die Regeln im Detail:
Ohne Altersgrenze: Öl, Kohle, Koks, Nachtspeicher und Gasetagenheizungen — hier gibt es den Bonus unabhängig vom Alter der Heizung. Mindestens 20 Jahre alt: Gas-Zentralheizungen und Biomassekessel (Pellets, Scheitholz) müssen mindestens 20 Jahre alt sein, damit der Bonus greift. Kein Bonus: Bei defekter Heizung, Vermietung oder wenn es sich um eine bestehende Wärmepumpe handelt.
Der Bonus gilt bis 31.12.2028 mit 20%, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.
Schritt 3 von 4 — Neue Wärmepumpe
Ihre neue Wärmepumpe
Art und Ausstattung der neuen Wärmepumpe beeinflussen die Förderhöhe. Der Effizienzbonus gilt für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z.B. Propan) oder Erd-/Wasser-Wärmepumpen.
Welche Art Wärmepumpe planen Sie?
Beliebteste Wahl
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Nutzt Außenluft als Wärmequelle. Einfache Installation, geringere Investitionskosten.
+5% Effizienzbonus
Sole-Wasser (Erdwärme)
Nutzt Erdwärme über Sonden oder Flächenkollektoren. Höchste Effizienz, Effizienzbonus automatisch.
Effizienzbonus: +5%
+5% Effizienzbonus
Wasser-Wasser
Nutzt Grundwasser als Wärmequelle. Sehr effizient, aber genehmigungspflichtig.
Effizienzbonus: +5%
Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel?
+5% Effizienzbonus
Ja, natürliches Kältemittel
z.B. Propan (R290). Besonders umweltfreundlich, geringer GWP-Wert.
Effizienzbonus: +5%
Nein / Weiß nicht
Konventionelles Kältemittel (z.B. R32, R410A) oder noch nicht entschieden.
Geschätzte Investitionskosten (brutto)
Euro (brutto) — inkl. Gerät, Installation, Zubehör
Bitte einen Betrag zwischen 5.000 und 500.000 € eingeben.
Ein individueller Sanierungsfahrplan erhöht die förderfähigen Kosten um 5.000 €
Förderfähige Kosten: Maximal 30.000 € pro Wohneinheit (erste WE). Ab der zweiten bis sechsten WE: je 15.000 €, ab der siebten WE: je 8.000 €. Mit iSFP erhöht sich der Betrag um 5.000 € je WE. Die tatsächliche Förderung berechnet sich aus dem Fördersatz × förderfähige Kosten.
Schritt 4 von 4 — Einkommen & Bonus
Einkommensbonus prüfen
Der Einkommensbonus (+30%) steht Haushalten zu, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen
maximal 40.000 Euro beträgt. Dieser Bonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer.
Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr?
+30% Bonus
Ja, unter 40.000 €
Das zu versteuernde Jahreseinkommen meines gesamten Haushalts liegt bei maximal 40.000 €. Ich kann dies mit meinen Einkommensteuerbescheiden nachweisen.
Einkommensbonus: +30%
Nein / Weiß nicht
Haushaltseinkommen liegt über 40.000 € oder ich bin unsicher — kein Einkommensbonus.
So funktioniert der Einkommensbonus im Detail:
Was zählt als Einkommen? Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen — nicht das Bruttoeinkommen. Sie finden diesen Betrag auf Ihrem Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt. Es zählt das Einkommen aller Personen im Haushalt zusammen (z.B. beide Ehepartner).
Welche Jahre zählen? Die KfW prüft den Durchschnitt aus dem 2. und 3. Kalenderjahr vor Antragstellung. Beispiel: Bei einem Antrag im Jahr 2025 werden die Steuerbescheide von 2022 und 2023 herangezogen. Bei einem Antrag 2026 sind es die Bescheide von 2023 und 2024.
Welche Nachweise brauche ich? Sie benötigen die Einkommensteuerbescheide der relevanten Jahre. Schätzungen werden nicht akzeptiert — die KfW lässt die Angaben beim Finanzamt überprüfen. Die Bescheide müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
Wer bekommt den Bonus? Nur selbstnutzende Eigentümer, die ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz an der Adresse der Heizungsmodernisierung haben. Vermieter und WEGs erhalten den Einkommensbonus nicht.
Planen Sie einen ergänzenden KfW-Kredit?
Ja, KfW-Kredit gewünscht
KfW-Kredit 358/359 mit Tilgungszuschuss. Bis zu 120.000 € Kreditbetrag möglich.
Nein, Eigenfinanzierung
Der Zuschuss wird direkt ausgezahlt, kein Kredit nötig.
Wichtig zur Deckelung: Der Gesamtfördersatz ist auf maximal 70% gedeckelt — auch wenn die einzelnen Boni rechnerisch darüber lägen. Die Förderung wird als Zuschuss (nicht rückzahlbar) über die KfW ausgezahlt. Der Antrag muss vor Beauftragung der Handwerker gestellt werden.
Diese Berechnung basiert auf den aktuellen BEG-Richtlinien (Stand 2024) und dient als erste Orientierung.
Die tatsächliche Förderhöhe wird von der KfW bei Antragstellung geprüft und kann abweichen.
Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch.
Der Antrag muss vor Beauftragung des Handwerkers gestellt werden.