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Förderung · Hybrid

Wird eine Hybridheizung aus Gas und Wärmepumpe überhaupt noch gefördert?

Ja, aber nur der regenerative Teil der Anlage. Bei einer Hybridheizung, die eine neue Gasheizung mit einer Wärmepumpe kombiniert, sind ausschließlich die Kosten für die Wärmepumpe und deren Installation förderfähig. Die Gas-Brennwerttherme und der Gasanschluss müssen vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden.

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FÖRDERUNG NUR FÜR EE-ANTEIL

Die KfW-Förderung zielt auf den Einsatz erneuerbarer Energien (EE) ab. Daher werden bei einer Hybridlösung nur die Kosten für die EE-Komponente (z.B. Wärmepumpe, Solarthermie) und die gemeinsame Regelungstechnik bezuschusst. Die Kosten müssen im Angebot getrennt ausgewiesen werden.

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GASHEIZUNG NICHT FÖRDERFÄHIG

Die neue Gasheizung, auch wenn sie H2-Ready ist, erhält keinerlei Förderung. Deren Kosten müssen Sie bei der Ermittlung der förderfähigen Summe herausrechnen. Der maximale Zuschuss berechnet sich also auf eine geringere Basis.

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BEISPIELRECHNUNG

Kostet die gesamte Hybridanlage 25.000 €, wovon 15.000 € auf die Wärmepumpe und 10.000 € auf die Gastherme entfallen, sind nur die 15.000 € förderfähig. Mit 30 % Grundförderung erhalten Sie einen Zuschuss von 4.500 €.

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VORTEIL BEIM GESCHWINDIGKEITSBONUS

Auch bei der Installation einer Hybridheizung können Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus erhalten, wenn Sie eine alte fossile Heizung ersetzen. Der Bonus wird dann ebenfalls nur auf den regenerativen Kostenanteil der neuen Anlage angerechnet.