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GEG · Ölheizung

Was passiert, wenn ich meine alte Ölheizung einfach weiter betreibe?

Solange Ihre Ölheizung nicht unter die gesetzliche Austauschpflicht fällt (z.B. als über 30 Jahre alter Konstanttemperaturkessel), dürfen Sie sie weiter betreiben. Es gibt kein generelles Verbot für bestehende Anlagen. Allerdings müssen Sie mit steigenden Betriebskosten durch die CO2-Steuer und einem erhöhten Ausfallrisiko rechnen. Reparaturen sind weiterhin erlaubt.

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KEIN SOFORTIGES VERBOT

Das GEG verbietet nicht den Weiterbetrieb, sondern primär den Einbau neuer, reiner Ölheizungen ab 2024. Bestehende Anlagen haben Bestandsschutz, solange sie die Emissionsgrenzwerte einhalten und nicht unter die Austauschpflicht fallen.

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DIE CO2-KOSTENFALLE

Der Preis für jede Tonne CO2, die durch Heizöl entsteht, steigt jährlich. Das verteuert das Heizen mit Öl kontinuierlich. Diese Kosten machen einen alten, ineffizienten Kessel über die Jahre zu einer erheblichen finanziellen Belastung.

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REPARATUR JA, AUSTAUSCH NEIN

Defekte Teile an Ihrer Ölheizung dürfen Sie jederzeit reparieren lassen. Ein kompletter Kesseltausch gegen einen neuen Ölkessel ist jedoch nur noch in Ausnahmefällen möglich, z.B. als Hybridlösung mit erneuerbaren Energien.

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PFLICHTEN FÜR BETREIBER

Fällt Ihr Kessel unter die Austauschpflicht des GEG und Sie ignorieren dies, kann der Schornsteinfeger eine Frist setzen. Wird diese nicht eingehalten, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Dies ist aber der absolute Ausnahmefall.