ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE
Ihr Ansprechpartner ist die Untere Wasserbehörde, die meist beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelt ist. Sie prüft, ob durch die Bohrung Grundwasserleiter gefährdet werden könnten. Das zertifizierte Bohrunternehmen übernimmt in der Regel die Antragstellung.