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Wartung · Recht

Ist eine jährliche Heizungswartung für Mieter oder Vermieter gesetzlich Pflicht?

Eine explizite gesetzliche Pflicht zur jährlichen Wartung gibt es nicht, aber aus der Betreiberverantwortung (GEG) und den Garantiebedingungen der Hersteller ergibt sie sich indirekt. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Wartung verantwortlich. Er kann die Kosten jedoch auf den Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag wirksam als umlagefähige Betriebskosten vereinbart ist.

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VERANTWORTUNG LIEGT BEIM VERMIETER

Der Vermieter ist als Eigentümer der Anlage für deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit verantwortlich. Er muss die Wartung in Auftrag geben, um seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Unterlässt er dies, haftet er bei Schäden.

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KOSTENUMLAGE AUF DEN MIETER

Die reinen Kosten der Wartung (z.B. Reinigung, Messung, Prüfung) sind umlagefähige Betriebskosten nach § 2 BetrKV. Die Klausel im Mietvertrag muss dies aber klar benennen. Reparaturkosten sind hingegen nicht umlagefähig und müssen immer vom Vermieter getragen werden.

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GASHAFEN- ODER ETAGENHEIZUNG

Bei einer Etagenheizung in der Wohnung kann der Mietvertrag den Mieter direkt zur Durchführung der Wartung verpflichten. Der Mieter muss dann selbst einen Handwerker beauftragen. Fehlt eine solche Klausel, bleibt der Vermieter in der Pflicht.

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VERSICHERUNG & GARANTIE

Viele Gebäudeversicherungen setzen eine regelmäßige Wartung voraus, um im Schadensfall zu leisten. Auch die Hersteller von Heizgeräten knüpfen ihre freiwilligen Garantieleistungen an den Nachweis einer jährlichen, fachmännischen Wartung.