+++ +49 171 3689505 +++ info@jankel-haustechnik.de +++ Braunschweig, Peine & Region +++ Mo–Fr 07:00–16:30 Uhr · Sa 09:00–13:00 Uhr +++ Kostenlose Beratung

GEG · EFH

GEG 2024: Was gilt jetzt konkret für mein bestehendes Einfamilienhaus?

Für Ihr bestehendes Einfamilienhaus ändert sich durch das GEG 2024 vorerst wenig. Ihre funktionierende Heizung kann weiterlaufen und repariert werden. Die Pflicht, beim Heizungstausch 65 % erneuerbare Energien zu nutzen, greift für Sie erst, wenn Ihre Gemeinde eine kommunale Wärmeplanung vorlegt (spätestens 2028).

01

BESTEHENDE HEIZUNG HAT BESTANDSSCHUTZ

Ihre aktuelle Heizung darf uneingeschränkt weiter betrieben werden. Auch Reparaturen sind jederzeit erlaubt. Eine Austauschpflicht besteht nur für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel, wovon es nur noch sehr wenige gibt.

02

65-%-EE-PFLICHT IST GEKOPPELT AN WÄRMEPLANUNG

Die Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 % regenerativ sein müssen, gilt für Sie noch nicht sofort. Sie haben Zeit, bis die kommunale Wärmeplanung Ihrer Gemeinde vorliegt. Danach müssen Sie sich an die neuen Vorgaben halten.

03

ÜBERGANGSFRISTEN BIETEN FLEXIBILITÄT

Geht Ihre alte Heizung kaputt (Heizungshavarie), bevor die Wärmeplanung greift, dürfen Sie übergangsweise wieder eine fossile Heizung einbauen. Sie haben dann mehrere Jahre Zeit, um die 65-%-EE-Vorgabe durch eine Ergänzung (z.B. Wärmepumpe) zu erfüllen.

04

BERATUNGSPFLICHT VOR EINBAU

Wenn Sie heute eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen (was noch möglich ist), müssen Sie sich vorab von einem Fachmann über die wirtschaftlichen Folgen, wie den steigenden CO2-Preis, beraten lassen. Diese Beratung ist verpflichtend.