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Förderung · KfW

Ist ein Energieberater für den KfW-Antrag beim Heizungstausch zwingend notwendig?

Nein, für die alleinige Förderung des Heizungstausches (KfW-Einzelmaßnahme 458) ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) nicht zwingend vorgeschrieben. Die Bestätigung zum Antrag (BzA) kann auch durch das ausführende SHK-Fachunternehmen erfolgen. Ein Energieberater wird erst dann zur Pflicht, wenn Sie eine komplette Effizienzhaus-Sanierung anstreben.

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FACHUNTERNEHMEN REICHT AUS

Für den Antrag auf Zuschuss für eine neue Heizung genügt die Bestätigung durch den Installateur, Heizungsbauer oder Ofenbauer. Dieser muss bestätigen, dass die geplante Anlage die technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllt.

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ENERGIEBERATER BEI SANIERUNGSFAHRPLAN

Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem Energieberater erstellen lassen, erhalten Sie einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5% auf die Förderung. In diesem Fall muss der Energieberater den Antragsprozess begleiten. Die Kosten für den Berater werden ebenfalls gefördert.

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PFLICHT BEI EFFIZIENZHAUS-SANIERUNG

Planen Sie eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, ist die Baubegleitung durch einen gelisteten Energie-Effizienz-Experten Voraussetzung für die Kredit-Förderung. Er stellt sicher, dass alle Maßnahmen korrekt umgesetzt werden.

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DENNOCH OFT SINNVOLL

Auch wenn nicht Pflicht, kann ein unabhängiger Energieberater sinnvoll sein. Er hilft Ihnen bei der Wahl des passenden Heizsystems, vergleicht Angebote und findet die für Sie optimale Förderstrategie, die über den reinen Heizungstausch hinausgehen kann.