GESETZLICHE GRENZWERTE (TA LÄRM)
In reinen Wohngebieten darf der Lärm am Fenster des Nachbarn tagsüber 50 dB(A) und nachts nur 35 dB(A) nicht überschreiten. Der Nachtwert ist die kritische Größe und muss bei der Planung unbedingt berücksichtigt werden.