30 % GRUNDFÖRDERUNG
Für den Einbau einer Wärmepumpe, Biomasseheizung (Pellets, Holz), Solarthermie-Anlage oder eines Anschlusses an ein Wärmenetz erhalten selbstnutzende Eigentümer eine Basisförderung von 30 % der Investitionskosten.
Förderung · Übersicht
Die Förderung für den Heizungstausch wird seit 2024 zentral über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Es gibt eine Grundförderung von 30 % für alle erneuerbaren Heizsysteme. Diese kann durch verschiedene Boni für Effizienz, Geschwindigkeit oder Einkommen auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten ansteigen.
Für den Einbau einer Wärmepumpe, Biomasseheizung (Pellets, Holz), Solarthermie-Anlage oder eines Anschlusses an ein Wärmenetz erhalten selbstnutzende Eigentümer eine Basisförderung von 30 % der Investitionskosten.
Für besonders effiziente Wärmepumpen, die als Wärmequelle das Erdreich, Wasser oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 5 %.
Wenn Sie Ihre funktionstüchtige fossile Heizung (Öl, Kohle, Gasetagen oder Nachtspeicher) austauschen, die mindestens 20 Jahre alt ist, erhalten Sie einen Geschwindigkeitsbonus von 20 %. Dieser Bonus gilt nur bis Ende 2028.
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr erhalten einen zusätzlichen Bonus von 30 %. Die Boni sind kumulierbar, aber der maximale Zuschuss ist auf 70 % gedeckelt.
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