Ist der Einbau einer neuen Gastherme 2026 überhaupt noch erlaubt?
Ja, der Einbau einer neuen Gastherme kann auch 2026 noch erlaubt sein, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidend ist, ob für Ihre Kommune bereits eine verbindliche kommunale Wärmeplanung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie weiterhin Gasheizungen einbauen, sofern diese auf Wasserstoff umrüstbar sind ("H2-Ready").
01
DIE KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG
Großstädte müssen bis Mitte 2026, kleinere Kommunen bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung vorlegen. Sobald diese gilt und z.B. kein Gasnetz für die Zukunft vorsieht, ist der Einbau einer neuen Gasheizung in der Regel nicht mehr möglich.
02
DIE 65-%-EE-PFLICHT
Grundsätzlich muss jede neue Heizung 65 % Erneuerbare Energien nutzen. Solange die Wärmeplanung aber noch nicht greift, gilt diese Pflicht als erfüllt, wenn Sie eine H2-Ready-Gastherme einbauen und eine Beratung zu den wirtschaftlichen Folgen erhalten.
03
HYBRIDLÖSUNG ALS OPTION
Eine Gas-Brennwerttherme in Kombination mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie ist immer eine zulässige Option. Hier wird der regenerative Anteil nachweislich erbracht, und die Gasheizung dient nur noch der Spitzenlastdeckung.
04
GEBÄUDE OHNE WÄRMENETZANSCHLUSS
Wenn Ihr Gebäude nachweislich nicht an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann und andere regenerative Systeme technisch unmöglich sind, kann der Einbau einer Gasheizung auch langfristig eine Ausnahme darstellen. Dies muss aber im Einzelfall nachgewiesen werden.