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Sanitär · Recht

Ist ein Druckminderer nach der Wasseruhr eine gesetzliche Pflicht?

Ein Druckminderer ist nicht pauschal Pflicht, aber nach DIN 1988-200 wird sein Einbau dringend empfohlen und ist in vielen Fällen praktisch vorgeschrieben. Überschreitet der Ruhedruck des Versorgers 5 bar, muss zum Schutz der Hausinstallation und der angeschlossenen Geräte ein Druckminderer installiert werden, um Schäden durch zu hohen Wasserdruck zu vermeiden.

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SCHUTZ DER HAUSINSTALLATION

Ein zu hoher Wasserdruck belastet Ventile, Armaturen, Dichtungen und Geräte wie Wasch- oder Spülmaschinen. Ein Druckminderer reduziert den Netzdruck auf einen konstanten Wert, meist eingestellt auf 3 bis 4 bar, und verlängert so die Lebensdauer der gesamten Installation.

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VERMEIDUNG VON FLIESSGERÄUSCHEN

Hoher Druck führt oft zu lauten Strömungsgeräuschen und Pfeifen in den Rohrleitungen und an den Armaturen. Durch die Druckreduzierung wird die Fließgeschwindigkeit gesenkt und die gesamte Installation wird deutlich leiser.

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WASSERSCHLÄGE REDUZIEREN

Das schnelle Schließen von Einhebelmischern kann zu Druckschlägen im Leitungssystem führen, die sich als lauter Knall äußern. Ein Druckminderer fängt diese Druckspitzen ab und schont so die Rohrleitungen und Lötstellen.

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WASSERSPAREN

Bei geringerem Druck fließt pro Zeiteinheit weniger Wasser durch den Wasserhahn oder die Dusche. Obwohl der Strahl als angenehm empfunden wird, kann der Wasserverbrauch um bis zu 30 % sinken, ohne dass Sie einen Komfortverlust bemerken.