DIE REGEL: ANTRAG VOR VORHABENBEGINN
Als "Vorhabenbeginn" gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags mit dem ausführenden Unternehmen. Haben Sie den Vertrag unterschrieben, bevor Sie die Antragsbestätigung der KfW haben, ist der Förderanspruch unwiderruflich verloren.