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Förderung · Ablauf

BAFA/KfW-Antrag: Muss man ihn vor oder nach der Beauftragung des Handwerkers stellen?

Die goldene Regel für alle Förderprogramme lautet: Erst den Antrag stellen, dann den Auftrag vergeben. Sie müssen den Förderantrag für Ihre neue Heizung bei der KfW (früher BAFA) unbedingt einreichen, bevor Sie einen Handwerker rechtsverbindlich beauftragen. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. Planungsleistungen sind davon aber ausgenommen.

01

DIE REGEL: ANTRAG VOR VORHABENBEGINN

Als "Vorhabenbeginn" gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags mit dem ausführenden Unternehmen. Haben Sie den Vertrag unterschrieben, bevor Sie die Antragsbestätigung der KfW haben, ist der Förderanspruch unwiderruflich verloren.

02

ANGEBOT JA, AUFTRAG NEIN

Sie benötigen für den Antrag ein konkretes Angebot eines Fachunternehmens. Auf Basis dieses Angebots stellen Sie den Antrag. Sie dürfen den Auftrag aber erst erteilen, nachdem Sie die digitale Antragsbestätigung im KfW-Portal erhalten haben.

03

AUFLÖSENDE BEDINGUNG NUTZEN

Eine Ausnahme ist ein Vertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Das bedeutet, der Vertrag wird nur dann wirksam, wenn die Fördermittel bewilligt werden. Diese Klausel muss explizit im Vertrag formuliert sein.

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PLANUNGSLEISTUNGEN SIND ERLAUBT

Leistungen zur Planung und Beratung, wie z.B. die Erstellung des Angebots oder die Arbeit eines Energieberaters, dürfen Sie bereits vor der Antragstellung in Anspruch nehmen. Diese gelten nicht als schädlicher Vorhabenbeginn.